Fluggelände:
- Rasenfläche inkl. asphaltierter Start- und Landebahn: 1,26 ha (180 m x 70 m)
- asphaltierte Start- und Landebahn: 55 m x 15 m

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- Platzausrichtung: Nord - Süd
- maximale Flughöhe: 600 m

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Pilotenraum

- umliegender freigegebener Flugbereich: ca. 20,5 ha

Flugsektoren_LSC_Fuehlingen

- beheizte Clubhütte mit Sanitäranlagen, Strom, Telefon und Internet
- Ladestationen für Akkus
- große Aufrüsttische
- befestigter Motorprüfststand

- überdachter Grillplatz
- befestigte Parkplätze
- Videoüberwachung von Platz und Clubhütte

 

Flugzeiten und Flugbetrieb

Flugbetrieb ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt.

Vor 09:00 Uhr kein motorbetriebener Modellflug (egal ob elektrisch oder kraftstoffbetrieben)
Von 12:00 - 14:00 Uhr kein Flugbetrieb für (Pylon) Elektro-Flugmodelle die den Wettbewerbsklassen F5B/F5D zuzuordnen sind
Von 12:00 - 14:00 Uhr kein (Test)Betrieb für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor
Nach 20:00 Uhr kein (Test)Betrieb für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder (Pylon) Elektro Flugmodelle.



Zulassung für Modelle bis 25 kg

max. Lärmlimit gemäß NfL1-1430-18:
- 67 dbA für Kolbenmotoren
  - für kolbenmotorbetriebene Flugmodelle gilt zusätzlich:
   
 - es dürfen max. drei kolbenmotorbetriebene Flugmodelle gleichzeitig im Luftraum bewegt werden
      - bei gleichzeitigem Betrieb von 2 Flugmodellen darf ein Lärmgrenzwert pro Flugmodell von 64 dB(A) nicht überschritten werden
      - bei gleichzeitigem Betrieb von 3 Flugmodellen darf ein Lärmgrenzwert pro Flugmodell von 62 dB(A) nicht überschritten werden

- 76 dbA für Turbinen
  - für turbinenbetriebene Flächenmodelle gilt zusätzlich:
     - max. Turbinenleistung: 85 kN
     - max. Spannweite 180 cm
     - max. Abfluggewicht: 10 kg
     - max. Kraftstofftankvolumen: 2,5 Liter
  - Es darf max. ein turbinenbetriebenes Modell im Luftraum bewegt werden 

Modelle welche diese Lärmgrenzwerte überschreiten, können wir in dem Modellflugsektor auf dem Flugplatz Leverkusen EDKL fliegen.


Verbrennermodelle benötigen einen gültigen Lärmpass gemäß NfL1-1430-18
- Wir akzeptieren keine externen Lärmpässe - nur die durch uns erstellten und ausgestellten Lärmpässe !!!


Kenntnisnachweis/eID

Wer ab dem 1. Oktober 2017 auch außerhalb von Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis (AE) höher als 100 Meter, oder mit einem Modellgewicht größer als 2 kg fliegen möchte, benötigt dafür den sogenannten Kenntnisnachweis.
Dieser wird über ein einfaches Online-Verfahren z.B. beim DMFV, DAeC, MFSD oder dem LBA/EASA angeboten.
Inhaber einer gültigen Lizenz als Luftfahrzeugführer benötigen keinen Kenntnisnachweis.
Ab dem 01.05.2021 muss, ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm, eine UAS Betreiber Registrierung beim LBA nachgewiesen werden und die zugehörige eID am Modell angebracht sein.

Für Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen, für die eine AE erteilt wurde, ist bei Anwesenheit eines Flugleiters kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Sollte jemand ohne Flugleiter auf einem Modellfluggelände mit AE fliegen, ist der Kenntnisnachweis erforderlich, wenn man höher als 100 Meter, oder mit einem Modellgewicht größer als 2 kg fliegen möchte !


Gastfliegen/Tagesmitgliedschaft 
(nur nach vorheriger Anmeldung)

Gastflieger sind bei uns herzlich willkommen.

Voraussetzung hierzu ist ein anwesender Flugleiter, ein gültiger Versicherungsnachweis, eine Tagesmitgliedschaft bei uns, und ein sicheres Modell mit angebrachter eID.
Bei Verbrenner- oder Turbinenmodellen muss vorab ein gültiger Lärmpass durch uns erstellt werden. (wir akzeptieren keine externen Lärmpässe !) 
Die Gastfluggebühr/Tagesmitgliedschaft beträgt 5 Euro je Tag.
Bitte unbedingt vorher über unser Kontaktformular für das Gastfliegen anmelden.

Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Tagesmitgliedshaft natürlich kostenfrei.

 

 

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